DER LANDMAKLER  Immobilientreuhand KG | Feldgasse 51 | 2440 Gramatneusiedl | Tel.: 02234-72009 | Fax: 02234-72099

Nebenkosten bei Kaufverträgen

1.) Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (in Sonderfällen sind Ermäßigungen oder Befreiungen möglich) 3,5 % 2.) Grundbucheintragungsgebühr (Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch) 1,1 % 3.) Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung nach dem Tarif des jeweilien Urkundenerrichters   sowie Barauslagen und Gebühren 4.) Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienerstragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters 5.) Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) 6.) Übernahme von Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber:  Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. 7.) allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußkosten und -gebühren für Wasser, Kanal, Gas, Strom, Telefon, etc. 8.) Vermittlungsprovision beim Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen (Wohnungseigentum oder schlichtes Miteigentum), von Unternehmen oder Beteiligung an Unternehmen sowie Abgeltungen für ein Superädifikat auf einem zu verpachtenden oder zu vermietenden Grundstück   bei einem Wert bis € 36.336,42 je 4% bei einem Wert von € 36.336,43 bis € 48.448,50 jje € 1.453,46 bei einem Wert ab € 48.448,51 j e 3 % zuzüglich 20 % Mwst. von Käufer und Verkäufer   bei der Option darf zunächst mit dem zur Option berechtigten die Hälfte jener Höchstprovision vereinbart werden, welche bei Zustandekommen des Rechstgeschäftes zulässig wäre; damit ist die Vermittlung unabhängig von der allfälligen Ausübung abgegolten. Zusätzlich darf für den Fall der Ausübung des Optionsrechtes die Bezahlung der Differenz auf die volle Abschlussprovision vereinbart werden..
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Nebenkosten bei Miet- und Pachtverträgen

1.) Vergebührung des Bestandsvertrages gem. §33 TP 5 GebG 1 % (bei Jagdpachtverträgen 2 %) des auf die Vertragsdauer entfallenden Entgeltes als Entgelt ist alles zu betrachten, was der Bestandnehmer aufwendet um in den Genuss der Bestandsache zu kommen; d.h. wiederkehrende (Bruttomietzins, Ust., Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasserkosten, etc.) als auch einmalige Leistungen zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet höchstens jedoch das 18-fache, bei Wohnungsmieten das 3-fache Jahresentgelt bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des 3-fachen Jahresentgeltes 2.) Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung nach dem Tarif des jeweilien Urkundenerrichters sowie Barauslagen und Gebühren 3.) Vermittlungsprovision bei Haupt- oder Untermietverträgen über Geschäftsräume; vom Vermieter der 3-fache Monats-Bruttomietzins und allenfalls 5 % besonderer Abgeltungen; vom Mieter bei unbefristeter oder mehr als 3 Jahre befristeter Vertragsdauer der 3-fache Monats-Bruttomietzins; vom Mieter bei mindestens 2, höchstens 3 Jahre befristeter Vertragsdauer der 2-fache Monats-Bruttomietzins; vom Mieter bei weniger als 2 Jahre befristeter Vertragsdauer der 1-fache Monats-Bruttomietzins; jeweils zuzüglich 20 % Mwst. 4.) Vermittlungsprovision bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser; vom Vermieter der 3-fache Monats-Bruttomietzins und allenfalls 5 % besonderer Abgeltungen; vom Mieter bei unbefristeter oder mehr als 3 Jahre befristete Vertragsdauer der 2-fache Monats-Bruttomietzins; vom Mieter bei bis zu 3 Jahre befristeter Vertragsdauer der 1-fache Monats-Bruttomietzins; jeweils zuzüglich 20 % Mwst. 5.) Vermittlungsprovision bei Mietverträgen über Wohnungen durch den Hausverwalter; vom Vermieter bei unbefristeter oder mindestens 2 Jahre befristeter Vertragsdauer der 2-fache Monats-Bruttomietzins, bei weniger als 2 Jahre befristeter Vetragsdauer der 1-fache Brutto-Monatsmietzins und allenfalls 5 % besonderer Abgeltungen; vom Mieter bei unbefristeter oder mehr als 3 Jahre befristeter Vertragsdauer der 1-fache Monats- Bruttomietzins; vom Mieter bei bis zu 3 Jahre befristeter Vertragsdauer der halbe Monats-Bruttomietzins; jeweils zuzüglich 20 % Mwst. Ergänzungsprovision bei späterer Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis; bei der Geschäftsraummiete mit dem Mieter der allfällige Differenzbetrag auf die für den gesamten verlängerten Zeitraum zulässige Höchstprovision; bei der Wohnraummiete mit dem Mieter und Vermieter höchstens je ein halber Monats-Bruttomietzins; jeweils zuzüglich 20 % Mwst. 6.) Vermittlungsprovision für die Vermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen;  von Untervermieter und Untermieter je der 1-fache Monats-Bruttomietzins; jeweils zuzüglich 20 % Mwst.   der Monats-Bruttomietzins als Bemessungsgrundlage für die Provisionsberechnung besteht aus dem Haupt- oder Untermietzins inkl. Betriebskosten, laufende öffentliche Abgaben, den Anteil für besondere Aufwendungen (Lift, Heizung, etc.) sowie das Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, jedoch ohne die vom Mietzins zu entrichtende Umsatzsteuer die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen einer Wohnung handelt, bei welcher aufgrund der mietrechlichen Voraussetzungen die Höhe des Mietzinses nicht frei zu vereinbaren ist 7.) Vermittlungsprovision von Pachtverhältnissen an Unternehmen Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer bis zu 5 Jahren je 5 % Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer bis zu 10 Jahren je 4 % Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer über 10 Jahren je 3 % bei unbefristeten Pachtverhältnissen jeweils der 3-fache Monatspachtzins inkl. Ust.; allenfalls 5 % besonderer Abgeltungen inkl. Ust. vom Verpächter oder Vorpächter; jeweils zuzüglich 20 % Mwst. 8.) Vermittlungsprovision von Pachtverhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer bis zu 6 Jahren je 5 % Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer bis zu 12 Jahren je 4 % Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer bis zu 24 Jahren je 3 % Pachtschilling inkl. Ust. auf die Pachtdauer über 24 Jahre je 2 % bei unbefristeten Pachtverhältnissen jeweils 5 % der 5-fachen Jahrespacht inkl. Ust.; allenfalls 3 % für die Vermittlung einer Ablöse inkl. Ust. für Inventar, Erntevorrat, etc; jeweils zuzüglich 20 % Mwst.  bei den abgestuften Provisionssätzen der Punkte 7 und 8 ist der Wertgrenzenausgleich durch den höchstmöglichen Betrag, der sich in der darunterliegenden Stufe ergibt, zulässig 9.) Vermittlung von Baurechten Bauzins auf die Baurechtsdauer von 10 bis 30 Jahren je 3 % Bauzins auf die Baurechstdauer von 30 bis 45 Jahren je 2 % Bauzins auf die Baurechts von über 45 Jahre vom Bauzins für 45 Jahre je 2 %)

Nebenkosten bei Hypothekardarlehen

1.) Darlehens- und Kreditverträge die Gebühren für Darlehens- und Kreditverträge wurden mit dem Budgettbegleitgesetz 2011 für Verträge nach dem 0 1.01.2011 abgeschafft. Gebührenfrei sind auch Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens- und Kreditverträgen 2.) Grundbucheintragungsgebühr Eintragung des Pfandrechtes 1,2 % Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6 %  3.) Kosten der Errichtung der Pfandbestellungsurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen und Gebühren 4.) Kosten einer allfälligen Schätzung laut dem gültigen Sachverständigentarif   5.) Vermittlungsprovision für die Vermittlung von Hypothekardarlehen wenn die Vermittlung in Verbindung mit einer Immobilienvermittlung gem. § 15 Abs. 1 IMVO (unecht Ust-befreit) 2 % ohne Zusammenhang mit einer Immobilienvermittlung (unecht Ust-befreit) 5 %